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Registrierung Dänemark

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Art: digital

Gültigkeit: max. 5 Jahre


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Einführung (Ziel, Zweck, Sinn)

Sauberere Luft für die Bürger in den Städten Dänemarks. Das ist das Ziel der Umweltzonen (Miljozonen) in den vier größten Ballungszentren des Landes.

Aus diesem Grunde hatte das dänische Umweltministerium im Jahre 2006 eine Änderung des "Gesetzes zum Umweltschutz " beschlossen, das nunmehr den Kommunen Kopenhagen/Frederiksberg, Aalborg, Aarhus und Odense gestattet, Umweltzonen einzurichten und deren Grenzen zu bestimmen.

Am 01.11.2011 (nach über 3 Jahren Plakettenpflicht für den inländischen Verkehr) wurde dann auch der gesamte ausländische LKW- und Busverkehr verpflichtet, nur noch mit einer Plakette die Umweltzonen befahren zu dürfen.

Mit der Einrichtung von bisher vier Umweltzonen in den größten Städten Dänemarks, wurden damit seit dem Jahre 2009 mittel- und langfristig die Emissionen und Luftschadstoffe reduziert, neue und energieeffiziente Fahrzeuge gefördert, sowie alte und verschmutzende Fahrzeuge nach und nach vom Verkehr ausgeschlossen.

Am 01.07.2020 wurde der EcoSticker abgeschafft und durch eine Registrierung ersetzt. Durch automatisierte Kameras und Datenbankabgleiche des Nummernschildes, sollen die Kontrollen und damit die Umweltzonen noch effizienter und die Luft noch besser werden.

Durch die Registrierung werden wie beim EcoSticker zumeist nur die Emissionen von Feinstaub reduziert, weniger die von Stickoxiden (NOx) und anderen Schadstoffen, welche vermutlich aber in den kommenden Jahren mehr und mehr von den Umweltbehörden berücksichtigt werden müssen

Der Ursprung der dänischen Umweltzonen beruht auf dem am 14.12.2006 verabschiedeten Umweltschutzgesetz BEK nr 1517 Kapitel 4, welches im Allgemeinen die Verhütung und Bekämpfung von Umweltverschmutzungen reguliert.
Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz bietet den Kommunen Kopenhagen, Frederiks, Aarhus, Aalborg und Odense die Möglichkeit, eine Umweltzone einzuführen und dort gegebenenfalls Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen festzulegen.

Im Vorfeld der Ausweitung der Plakettenpflicht für ausländische LKW und Busse, d. h. für nicht in Dänemark registrierte Fahrzeuge zum 01.11.2011 wurde dann am 24.06.2011 eine Art Plakettenverordnung für den EcoSticker beschlossen.
Diese nationale Verordnung BEK nr. 700 vom 24.06.2011 regelt die Maßnahmen zur Verbesserung der Luft durch den EcoSticker und legt z. B. auch die Strafen fest.

Am 22.10.2019 wurde in der BEK nr. 1059 die Neuregelung der Kontrollen und Anforderungen geregelt. Der bisher genutzte EcoSticker wird zum 01.07.2020 ungültig und durch ein Registrierungs- und Datenbanksystem ersetzt.

 

Die dänische Registrierung ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Bestätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.

In folgenden Städten gibt es eine oder mehrere Umweltzonen und die Registrierung ist Pflicht:

Aalborg, Aarhus, Kopenhagen, Odense

Einfahrt verboten:
Fahrzeugklassen: Pkw (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2), Schwerer LKW (N3)
Krafstoffart: Diesel
Erstzulassung ohne PM: < 1.1.2011 (M1), < 1.9.2016 (N1), < 1.1.2015 (M2-M3, N2-N3)

Einfahrt nur mit manueller Registrierung:
Erstzulassung mit PM: < 1.1.2011 (M1 Euro 5-6), < 1.9.2016 (N1 Euro 6), < 1.1.2015 (M2-M3, N2-N3 Euro 6)

Einfahrt ohne Registrierung:
Erstzulassung: > 1.1.2011 (M1 Euro 5-6), > 1.9.2016 (N1 Euro 6), > 1.1.2015 (M2-M3, N2-N3 Euro 6)


Nicht betroffen sind Krafträder wie z.B. Motorräder, Wohnmobile oder auch Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.

Welche Plakette/ Registrierung bekomme ich? (Klassifizierung)

Im Fall eines fehlenden oder falschen EcoStickers für ein Fahrzeug galten ab dem 01.11.2011 gemäß § 36 des Plakettengesetzes vom 24.06.2011 Geldbußen, die bis zu 20.000 DKK betragen können, dies sind umgerechnet rund2.700 Euro.
Die Strafen können jedoch nicht nur dem Fahrer eines Fahrzeuges, sondern auch dem Besitzer des Fahrzeuges bzw. dem Geschäftsführer, d. h. einer jeweiligen juristischen Person auferlegt werden.
Des Weiteren kann laut § 36 des Gesetzes bei nachgewiesenem Vorsatz eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Vorsatz kein Ecosticker gekauft wird und daraus für sich oder andere ein finanzieller Gewinn gezogen wird.

Seit der Einführung des Kamerasystems am 01.07.2020 wurden die Geldbußen deutlich reduziert. Für Busse und LKWs betragen nun die Strafen bis zu 12.500 DKK, was umgerechnet ca. 1.700 Euro entsprechen. Für Kleintransporter wird eine Strafe von 1.500 DK (ca. 200 Euro) vorgesehen.

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Generelle Ausnahmen
Fahrzeuge, die für Oldtimer-Fahrten zugelassen sind, Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Notfall- und Rettungsdienste, sind von der Umweltzonenregelung ausgenommen.

FAQ

Sofern sich nicht der Motor oder die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Registrierung für 5 Jahre gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue Registrierung durchgeführt werden. Es kann sein, dass in der Zukunft die Zugangsbeschränkungen verschärft werden. In diesem Fall verfällt die Registrierung, wenn die erforderliche Euronorm nicht mehr eingehalten werden kann.

Die dänische Registrierung ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Betätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.

Der EcoSticker ist seit dem 01.07.2020 nicht mehr gültig und wurde komplett durch die Registrierung ersetzt. Daher kann die Plakette von der Windschutzscheibe entfernt werden.

Die alten Plaketten können am besten mit einem Plakettenkratzer (ähnlich wie ein Glasschaber) entfernt werden oder man erwärmt vorsichtig die Plakette mit einer Heißluftpistole, sodass sich der Kleber löst. Vorsicht! Durch den Temperaturunterschied, insbesondere an kalten Tagen, könnte die Windschutzscheibe Schaden nehmen.

Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Registrierung erfolgen.

Die Registrierung gilt nur für Umweltzonen in Dänemark. Diese wären aktuell Aalborg, Aarhus, Kopenhagen und Odense.

Für andere Umweltzonen in anderen Ländern muss eine eigene Registrierung oder Plakette erworben werden.