Inkraft seit:
01.09.2008
Art der Zone:
ständig gültig, 24 h am Tag, 365 Tage pro Jahr
Gebiet/Ausdehnung der Zone:
Die Umweltzone betrifft im Wesentlichen das Zentrum von Kopenhagen und der Kommune Frederiksberg. Um den Wirtschaftsverkehr/Fährverkehr von und nach Kopenhagen nicht zu sehr zu behindern, führt eine Transitroute von Nordhavnen durch die Umweltzone, welche nicht Teil der Zone ist.
Geldbußen:
1700 €
Plakette/Registrierung notwendig?
ja, Registrierung Dänemark
Betroffene Fahrzeuge und Fahrverbote:
Dieselfahrzeuge: Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2), Schwerer LKW (N3)
Kleintransporter unter 3,5 t müssen mindestens eine Erstzulassung ab dem 01.01.2007 (Euro 4) haben.
Busse und LKWs müssen mindestens eine Erstzulassung ab dem 01.10.2009 (Euro 5) haben.
Jedes Fahrzeug ab dem o.g. Datum ist automatisch registriert und der Abgleich erfolgt mit dem Fahrzeugzentralregister in dem jeweiligem Land.
Ist ein Kleintransporter vor 2007 oder Bus/LKW vor Oktober 2009 zugelassen und besitzt einen entsprechenden Feinstaubpartikelfilter (PM), muss die Registrierung manuell vorgenommen werden.
Ausnahmen:
Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Krankenwagen, Militär, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei